In der Tat! Ingo Senftleben | CDU-Landtagsabgeordneter des Wahlkreises 38
 



   
Pressespiegel
22.02.2012, 11:53 Uhr | Lausitzer Rundschau Übersicht | Drucken
Südbrandenburger Kritik an Wolfspolitik bleibt ungehört

Die heftige Kritik von Nutztierhaltern und Landwirten aus Südbrandenburg an der Brandenburger Wolfspolitik ist im Potsdamer Landtag auf taube Ohren gestoßen. Das erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Ingo Senftleben. Im November hatten sich viele Lausitzer Jäger und Tierhalter bei einem Forum in Frauwalde den Frust von der Seele geredet – und neue Hoffnung geschöpft.


Vor der Flinte bleibt der Wolf in Brandenburg und Sachsen offensichtlich absolut sicher. Der Naturschutz nimmt das Raubtier lediglich zur Beobachtung ins Visier. Nutztiere werden nur zur leichten Beute, wenn sie ungenügend gegen Wolfsübergriffe geschützt werden. Die meisten Jäger und Tierhalter der Region fühlen sich mit ihren Problemen nicht ernst genommen. Die Vielfalt der Wildtiere soll erhalten und nicht das Hobby einzelner Wolfsliebhaber finanziert werden – so eine Forderung der erzürnten Masse im Frauwalder Wolfsforum. Und der Unmut wächst, nachdem der verabredete Forderungskatalog von CDU und FDP im Landtag abgelehnt worden ist. Der Wolfsbestand wächst offensichtlich ungebremst weiter, Jäger sehen das gesunde Gleichgewicht zwischen den Arten durch einseitigen Naturschutz gestört. Aus aktuellen Berichten geht hervor, dass sich die Zahl der Wölfe binnen des vergangenen Jahres verdoppelt hat. Dabei werden die meisten Wölfe in Ostsachsen und Südbrandenburg registriert. „Schwerwiegende Kritikpunkte sind, dass in Brandenburg lediglich gewerbliche Tierhalter eine finanzielle Förderung für vorbeugenden Schutz vor Wölfen erhalten“, sagt Senftleben. Der im Jahr 1994 erarbeitete Managementplan für Wölfe sei nicht weiterentwickelt und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden. „Die Aufnahme des Wolfes ins brandenburgische Jagdrecht bei gleichzeitig ganzjähriger Schonzeit widerspricht nicht dem Schutz des Wolfes, sondern ist aus unserer Sicht ein möglicher praxistauglicher Lösungsansatz“, so Senftleben weiter.

Der Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen im Landtag Brandenburg wurde abgelehnt. „Wir werden dennoch weiterhin darauf drängen, dass der Wolfmanagementplan zügig überarbeitet wird und alle Interessen berücksichtigt“, so der CDU-Abgeordnete.

Der Wolfsmanagementplan für Brandenburg aus dem Jahr 1994 ist umgehend zu überarbeiten. Dabei sind insbesondere die Konfliktpotenziale mit den Nutztierhaltern offen darzulegen und mit Landwirten, Jägern und Bürgern ehrlich zu erörtern.

Der Wolfsmanagementplan, der derzeit durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) und das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) überarbeitet wird, tritt nur im anschließenden Einvernehmen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL), den betroffenen landwirtschaftlichen Interessenvertretungen, dem Landesjagdverband sowie den anderen anerkannten Naturschutzverbänden in Kraft. Natur- und artenschutzfachliche Belange sind gleichberechtigt zu behandeln.

Für die Laufzeit des neuen Wolfsmanagementplanes ist eine ständige Arbeitsgruppe einzurichten. Diese hat die Aufgabe, die Aktivitäten zu koordinieren und zu evaluieren sowie auftretende Probleme, insbesondere mit den Nutztierhaltern und Jägern, frühzeitig zu lösen.

Die Landesregierung ist in der Pflicht, alle Aktivitäten hinsichtlich der Wiederansiedlung des Wolfes, gemeinsam mit den Nachbarländern zu koordinieren.

Sowohl beim finanziellen Ausgleich des wirtschaftlichen Schadens als auch bei der Förderung sind die gewerblichen und privaten Tierhalter gleichzustellen. Darüber hinaus sind Regelungen zum Ausgleich für reduzierte Wildbestände zu treffen.

Der Wolf sollte in das Jagdrecht aufgenommen und einer ganzjährigen Schonzeit unterstellt werden. Damit ist eine Hegeverpflichtung für die Jäger verbunden. Das bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Abschuss einzelner Tiere möglich ist.

Regelungen, die im überarbeiteten Wolfsmanagementplan zum Umgang mit Problemwölfen getroffen werden, sind umzusetzen. Dies schließt den Abschuss von Problemtieren, nach Ausschöpfen aller anderen Möglichkeiten, ausdrücklich ein.

Der finanzielle Ausgleich des wirtschaftlichen Verlustes bei Übergriffen des Wolfes auf Nutztiere ist unkompliziert und unbürokratisch zu gestalten. Das Land Brandenburg muss den wirtschaftlichen Verlust im vollen Umfang ausgleichen. Dazu gehören auch Tierarzt- und Folgekosten, sofern Nutztiere nicht getötet, aber durch Wölfe verletzt werden.

Bauliche Mindestanforderungen zum Schutz der Nutztiere dürfen keine Voraussetzung für den finanziellen Ausgleich von Wolfsübergriffen sein. Die Freilandtierhaltung und insbesondere die Weidewirtschaft haben Vorrang vor der Wiederansiedlung des Wolfes.

Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass das Verfahren, ob ein im öffentlichen Verkehrsraum angefahrener und verletzter Wolf getötet werden darf, erleichtert wird.


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